Schadstoffgutachten - Schadstoffkataster, wenn Wohngifte vermutet werden

GUBAS erstellt Ihr bauwerkspezifisches Schadstoffkataster (Katalogisierung schadstoffbelasteter Bauprodukte) und Ihr individuelles Schadstoffgutachten. Diese basieren auf zielgerichteten Schadstoff-Untersuchungen (Gefahrstoffermittlung) der Bausubstanz, der Gebäudebauteile und ggf. der Raumluft. Das Schadstoffgutachten erfasst die Belastungssituation von Gebäuden und beinhaltet fundierte Bewertungen hinsichtlich der davon ausgehenden Gefahren (Gefährdungsbeurteilung). Selbstverständlich erfolgen bei GUBAS alle Analysen in akkreditierten Laboren und alle Bewertungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Ein Schadstoffgutachten bzw. ein Schadstoffkataster schafft nicht nur Sicherheit vor unnötigen gesundheitlichen Gefährdungen und Mehrkosten durch unsachgemäße Sanierungs-, Rückbau- und Umbaumaßnahmen. Es ist oftmals von Gesetzes wegen zwingend erforderlich.

Wer benötigt ein Schadstoffgutachten?

  • Immobilienbesitzer oder -käufer
  • Immobilienverwalter
  • Bauherren
  • Auftraggeber bzw. Arbeitgeber (Architekten, Bauingenieure, baugewerbliche Firmen)

Risiko: Abbruch ohne Schadstoffgutachten

Häufig lassen Bauherren oder deren Handlungsbevollmächtigte keine Schadstofferkundung durchführen und kein Schadstoffgutachten erstellen. Dies geschieht entweder aus Unwissenheit oder um Kosten zu sparen. Im Rahmen der Ausschreibung muss der Bauherr oder dessen Handlungsbevollmächtigter die ausführenden Tätigkeiten sowie die Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gefährdungen beschreiben. Jener ist gemäß §7 der Gefahrstoffverordnung zur Gefahrstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Eine schriftliche Dokumentation darüber ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gemäß §19 auf Verlangen vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist die Behörde gemäß §20 befugt, umgehend einen Baustillstand in den betroffenen Arbeitsbereichen anzuordnen.

Was beinhaltet das Schadstoffgutachten?

  • Standortbeschreibung
  • Nutzungsgeschichte des Gebäudes
  • Lagepläne und-Gebäudepläne
  • Hinweise zur Gebäudekonstruktion
  • Hinweise zu relevanten Bauteilen
  • Angaben zu technischen Installationen
  • Probenahmepläne und -protokolle
  • Labor-Analysen
  • Auflistung vorgefundener Schadstoffe
  • Bewertung der Schadstoffsituation
  • Hinweise zu Sanierung und Schutzmaßnahmen
  • Angaben zur Entsorgung/Verwertung
  •  Fotodokumentation
PAK im Bodenbelag (Gussasphalt)-1 PAK in Schuettung unter Dielenboden-2

GUBAS erstellt nicht nur Ihr Schadstoffkataster und Ihr Schadstoffgutachten, sondern steht Ihnen von der Schadstofferkundung bis zur Begleitung einer erforderlichen Sanierung zur Verfügung.


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TRGS 519, Anl. 3 (Asbest)

TRGS 521 (KMF)

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