Ja, richtig gelesen, auch bei der Asbestanalytik wird die KI-Unterstützung diskutiert.
Kennen Sie eigentlich die wesentlichen Unterschiede bei Asbestuntersuchungen? Das Sachverständigenbüro GUBAS gibt Ihnen im Folgenden kurz und knapp Einblick in die Asbestuntersuchung.
Asbestuntersuchungen sind zwar komplex, jedoch kein Hexenwerk. Die Proben werden entweder ohne oder mit spezieller Aufbereitung im Labor untersucht. Materialien mit hohem Asbestgehalt, wie Faserzemente, erfordern keine zusätzliche Bearbeitung. Hingegen benötigen Materialien mit geringeren Asbestgehalten, wie beispielsweise Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber weitere Schritte bei der Aanalytik. Erst durch Aufmörsern oder Heißveraschung können in diesen Materialien Asbestfasern zugänglich gemacht werden. Die anschließende Bestimmung des Asbestgehalts geschieht überwiegend qualitativ. Zur Abschätzung der Gehalte dienen Tabellen und Erfahrungswerte.
Die neue EU-Asbestrichtlinie bringt Änderungen an der Gefahrstoffverordnung und TRGS 519. Zu den Unterschieden zwischen den europäischen und nationalen Regeln zählt zum Beispiel, dass die EU eine Ermittlungspflicht für Inhaber schafft, während die aktualisierte Gefahrstoffverordnung diese Pflicht dem Arbeitgeber überlassen. Die größte Änderung betrifft die Grenzwerte. Ab 2030 sollen auch dünnere Fasern (unter 0,2 µm) von Bedeutung sein. Dünne Fasern sind generell analytisch herausfordernd, besonders da bestehende Methoden diese oft nicht erfassen. Somit erfordert die Asbestanalytik zukünftig Anpassungen, einen höheren Aufwand und eventuell KI-Unterstützung.