Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffe (Asbest, Schimmel...) in Mietwohnungen

Befürchten Sie in Ihrer Mietwohnung eine gesundheitliche Gefährdung durch Schadstoffe wie z. B. Asbest, Schimmel oder Formaldehyd?

Dann sind Sie bei uns, dem Gutachterbüro GUBAS aus Essen, genau richtig.

Als qualifizierte und zertifizierte Sachverständige für Gebäudeschadstoffe bieten wir Ihnen umfangreichen Service bei der zielgerichteten Schadstofferkundung und Gefährdungsbeurteilung.

Im Rahmen einer Besichtigung Ihrer Mietwohnung lokalisieren wir potenziell schadstoffbelastete Bauteile, Baustoffe oder Einrichtungsgegenstände und beraten Sie ausführlich zum Thema Gebäudeschadstoffe und deren Gesundheitsgefährdung. Wenn notwendig und sinnvoll entnehmen wir in Absprache mit Ihnen qualifiziert Proben von Materialien mit Schadstoffverdacht und lassen diese in akkreditierten Laboren analytisch untersuchen. Durch die Auswertung der Untersuchungsergebnisse können wir beurteilen, ob eine gesundheitliche Gefährdung vorliegt und Handlungsbedarf besteht.

Gerne erstellen wir Ihnen im Anschluss einen ausführlichen Untersuchungsbericht mit gutachterlicher Stellungnahme und Handlungsempfehlungen und unterbreiten Ihnen Lösungsvorschläge für ein gesundes Wohnen.

Bei uns sind auch Mieter kleinerer Wohneinheiten willkommen. Wir helfen Ihnen mögliche Risiken einer Gesundheitsgefährdung rechtzeitig zu erkennen. Unser Büro befindet sich im Essener Süden, so dass wir aufgrund unserer optimalen Lage zur A 40 und A 52 schnell bei Ihnen vor Ort sein können.

Im Folgenden möchten wir Sie für das Thema Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffe in Mietobjekten sensibilisieren und zugleich darüber informieren, da insbesondere von unsachgemäßen Arbeiten an schadstoffhaltigen Bauteilen und Baustoffen erhebliche gesundheitliche Gefahren ausgehen können. Daher lesen Sie einfach weiter. Im Folgenden beantworten wir häufig an uns herangetragene Fragen.

Der Autor dieses Artikels bietet grundsätzlich keine juristische oder medizinische Beratung, sondern unterstützt ausschließlich bei der Erstellung eines möglichst emissionsarmen Wohnumfeldes. Bei Aussagen zu diversen Rechts- und Gesundheitsfragen tätigt der Autor selbst keinerlei "juristische" oder "medizinische" Aussagen! Die qualitative Bewertung obliegt dem Homepagebesucher. Gerne empfiehlt der Autor aber bei Bedarf entsprechende Fachleute.

Gesundheitsbewusstsein - Gefährdungen durch Schadstoffe im Wohn- und Arbeitsumfeld?

Das zunehmende allgemeine Gesundheitsbewusstsein, der wachsende Anteil von Allergikern sowie die steigende Medienpräsenz von Schadstoffbelastungen in Gebäuden, veranlassen Verbraucher immer mehr bei gesundheitlichen Beschwerden die Ursachen dafür im häuslichen Umfeld, am Arbeitsplatz, in der Schule oder der KITA zu suchen und die Ursachen zu ergründen.

Wann bestehen Gesundheitsrisiken durch Gebäudeschadstoffe?

Gesundheitsrisiken durch Gebäudeschadstoffe bestehen immer dann, wenn diese Schadstoffe freigesetzt und aufgenommen werden. Eine Freisetzung kann je nach Schadstoff durch Ausgasung, Zerfall oder mechanische Beanspruchung erfolgen. Die Schadstoffaufnahme erfolgt durch Verschlucken, Einatmen und/oder Hautkontakt.

Insbesondere durch unsachgemäße Bautätigkeiten an schadstoffbelasteten Bauteilen kann es bei Umbau- und Sanierungsarbeiten zu erheblichen gesundheitlichen Risiken durch Schadstofffreisetzung und -verbreitung kommen.

Ein mangelndes Lüftungskonzept bei energetischen Sanierungen kann ebenso zu Gesundheitsrisiken führen (Schimmel), wie das Einbringen von weiteren Schadstoffen durch Reiniger, Schimmel-Vernichter und Absperrprodukte.

Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffe in der Mietwohnung – Und nun?

Generell muss sich eine Mietwohnung in einem Zustand befinden, der eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner ausschließt. Ist das nicht der Fall, so hat der Mieter ein Recht auf Abhilfe. Die Schwierigkeit ist stets der Nachweis, dass tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffe vorliegt. Dafür sollten Sie in jedem Fall einen qualifizierten und sachkundigen Schadstoffsachverständigen, hinzuziehen.

Sofern die Mieträume so beschaffen sind, dass das Wohnen darin mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, können dem Mieter folgende Rechte zustehen:

  • Mietminderung
  • Schadensersatz
  • Kündigung des Mietvertrags

Dabei gilt das Kündigungsrecht nicht nur für Wohnräume, sondern für alle Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, wie zum Beispiel KITAS, Läden, Büros, Praxen, Werkstätten uvm.

Wer ist durch Gebäudeschadstoffe besonders gefährdet?

Ein besonderes gesundheitliches Risiko besteht bei Schwangeren, Kindern und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Schwangere unterliegen einem besonderen gesetzlichen gesundheitlichen Schutz auch am Arbeitsplatz.

Welche Schadstoffbelastungen sind in Gebäuden möglich?

Die im Folgenden aufgeführten Schadstoffbelastungen sind insbesondere bei älteren Gebäuden zu finden:

  • Schadhafte Fassadenverkleidung und Dacheindeckung aus Asbestzement
  • Asbest-haltige Fußbodenbeläge (sog. Floor-Flex-Platten) und Bodenbelagskleber
  • Asbest-haltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber
  • Asbest-haltige Nachtspeicheröfen
  • Asbest-pappen an Heizkörperverkleidungen
  • Potenziell krebserregende Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern bei Dächern, Wänden und Fußböden
  • Holzschutzmittel (PCP, Lindan, DDT) für Dachstuhl bzw. Wand- und Deckenverkleidungen
  • PCB-haltige Dichtungsmassen, Anstriche, Bodenbelagskleber und Spachtelmassen
  • PAK-haltige Parkettkleber, Ausgleichsmassen und Abdichtungen
  • Blei-haltige Trinkwasserrohre und Anstriche
  • Formaldehyd-haltige Spanplatten bei Fertighäusern und im Dachausbau
  • Chloranisol-emittierende Bauteile insbesondere bei Fertighäusern (stark muffig-moderiger Geruch)

Weitere Schadstoffe, die im Altbau und Neubau auftreten können und hier nur exemplarisch und gekürzt aufgeführt werden, sind:

  • Schimmelpilzbefall an Bauteiloberflächen
  • Weichmacher in Kunststoffen (v. a. PVC), Lacken, Putzen, Anstrichen, Klebern und Dichtstoffen
  • Flammschutzmittel in Kunststoffen, Textilien, Teppichen, Parkett, Laminat, Anstrichen und Klebern
  • Stabilisatoren gegen ungeregelte Zersetzung in Kunststoffen (v. a. PVC), Klebern, Anstrichen, Montageschaum
  • Pestizide in Baumaterialien zum Schutz vor Insekten und mikrobiellem Zerfall

Beispiele für potenzielle Schadstoff-Fundstellen finden Sie in der folgenden Grafik oder in der Liste Gebäudeschadstoffe.

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Schadstoffe-Gebäude-untersuchen

Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen und welche Symptome können Schadstoffe in Innenräumen hervorrufen?

Alle Innenraumschadstoffe können Ursache dauerhafter gesundheitlicher Schäden sein. Manche Schadstoffe können auch Krebs auslösen oder stehen im Verdacht Krebs auszulösen und/oder können zu hormonellen Veränderungen mit Langzeitfolgen führen.

Die Symptome sind vielfältig. Viele ähnliche Symptome treten bei den meisten Schadstoffen immer wieder auf, was deren Zuordnung bzw. Ursachenforschung extrem schwierig macht.

Symptome können z. B. sein: Kopfschmerzen, trockene/gereizte Schleimhäute, tränende Augen, Reizhusten, geringe Konzentrationsfähigkeit, andauernde Müdigkeit, Hauterkrankungen, Allergien, Juckreiz, Asthma, chron. Bronchitis uvm.

Neben der Ursachenforschung durch einen qualifizierten Schadstoffsachverständigen kann bei derartigen Symptomen ein qualifizierter Umweltmediziner weiterhelfen, der die Beschwerden ernst nimmt und nicht als „psychosomatisch bedingt“ bagatellisiert.

Das Gutachterbüro GUBAS - Sachverständige für die Untersuchung und Bewertung von Gebäudeschadstoffen und Bodenbelastungen - bietet Ihnen umfangreichen Service bei der zielgerichteten Erkundung, Analyse und Bewertung von Schadstoffen in Ihrer Mietwohnung und erstellt Ihr individuelles Schadstoffgutachten.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!

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Dipl.-Geologin Kerstin Schmiedel

zertifizierte Sachverständige für die Untersuchung und Bewertung von Altlasten und Gebäude-Schadstoffen

Sachkundige nach:

DGUV-Regel 101-004, 6A u. 6B (BGR 128)

TRGS 519, Anl. 3 (Asbest)

TRGS 521 (KMF)

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch in unseren Büroräumen oder bei Ihnen vor Ort zur Verfügung.

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GUBAS, unabhängiger Gutachter für Schadstoffe in Gebäuden und Kontaminationen von Boden, Baugrund und Grundwasser (Altlasten) hat seinen Firmensitz im Essener Süden, in unmittelbarer Nähe zur A 52 und A 40.

Aufgrund der zentralen Lage im Ruhrgebiet betreuen wir nicht nur Kunden in den benachbarten Großstädten, wie Oberhausen, Duisburg, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Mülheim, Wuppertal, Solingen und  Hagen, sondern in gesamt NRW und dem Rheinland, wie u. a. in Köln und in Düsseldorf und deren Umgebung.

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