GUBAS untersucht Ihre Immobilie auf potenzielle Risiken durch Gebäudeschadstoffe, wie Asbest.
Bei GUBAS geschieht dies ausschließlich durch einen zertifizierten Sachverständigen, der über die notwendige Sachkunde für Asbest nach TRGS 519, Anlage 3 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) verfügt.
Im Rahmen eines Ortstermins, der sogenannten Bestandsaufnahme, stellen wir fest, ob und in welchem Umfang Untersuchungen und Analysen Asbest-verdächtiger Baumaterialien notwendig sind. Falls der Augenschein jedoch nicht ausreicht, um die Art oder das Ausmaß eventueller Asbestbelastungen zu beurteilen, erfolgen in einem weiteren Ortstermin Entnahmen von Materialproben, die anschließend von akkreditierten Laboren analysiert werden. Die Bewertung der Ergebnisse und die daraus resultierenden Angaben zur Sanierung und Entsorgung erhalten Sie in Form eines individuellen Schadstoffgutachtens.
Was ist Asbest?
Asbest ist der älteste verwendete anorganische Faserstoff. Er wird aus natürlichen Mineralfaservorkommen gewonnen. Je nach Gestein unterscheidet man in Chrysotil (Weißasbest), Krokydolith (Blauasbest), Amosit (Braunasbest), Antophyllit und Tremolit.
Asbest ist hitzefest, zugbeständig, elektrisch isolierend, biobeständig und beständig gegen Säuren und Laugen. Aufgrund dieser Eigenschaften wurde Asbest zu einem wichtigen Rohstoff für zahlreiche technische Produkte.
Asbest-Gefahr! Welches Risiko besteht durch Asbest?
Infolge mechanischer Einwirkung werden Fasern freigesetzt, die eingeatmet unterschiedliche Erkrankungen (Asbestose, Bronchialkarzinom, Kehlkopfkrebs, Mesotheliom) der Atmungsorgane auslösen können. Deutschlandweit sterben immer noch jährlich 1.500 Menschen aufgrund einer anerkannten asbestbedingten Berufskrankheit. Darin ist die große Zahl derer nicht enthalten, die nicht wussten, dass sie mit Asbest Umgang hatten oder diesem Stoff ausgesetzt waren bzw. es immer noch sind. Europaweit ist bis 2020 noch mit 500.000 Toten zur rechnen (Drs. DBT 17/14465 vom 31.07.2013).
Wo kommt Asbest vor?
Obwohl die Verwendung von Asbest seit 2005 in der gesamten EU verboten ist, gelangen dennoch teilweise Produkte, wie z. B. asbesthaltige Dichtungen, die als „asbestfrei“ deklariert sind, aus Südostasien auf den europäischen Markt. Aus jahrzehntelanger Verwendung von Asbest resultieren unzählige asbesthaltige Produkte in unseren Gebäuden, die nach wie vor dort verbaut sind.
Asbest in schwachgebundener Form findet sich unter anderem in Spritzmassen, Putzen, Farben, Leichtbauplatten, Füllmassen, Kunstschäumen, Schnüren und Geweben. Asbest in festgebundener Form, sogenannter Asbestzement, existiert in Wellplatten, Platten zur Verkleidung von Fassaden, Platten zur Herstellung von Wandelementen, Rohren (Lüftungs- und Abwasserrohren) und Formteilen sowie in Kunststoffen, wie Bodenbelägen, Gießmassen, Anstrichen und Klebern.
Asbestsanierung
Die Asbest-Richtlinie beschreibt die Sanierungsmethoden, den Sanierungszeitraum und wie Asbest zu ermitteln ist. Zugelassen sind lediglich Fachfirmen, die sicherheitstechnisch und personell die Anforderung der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) erfüllen. Hierfür sind differenzierte Sachkundenachweise erforderlich. Für jegliche Arbeiten mit Asbest besteht Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde.