KMF (Künstliche Mineralfasern) erkennen, beurteilen und richtig handeln

GUBAS untersucht Ihre Immobilie auf potenzielle Risiken durch Gebäudeschadstoffe, wie KMF.

Bei GUBAS geschieht dies ausschließlich durch einen zertifizierten Sachverständigen, der über die notwendige Fachkunde für KMF nach TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) verfügt.

Im Rahmen eines Ortstermins, der sogenannten Bestandsaufnahme, stellen wir fest, ob und in welchem Umfang Untersuchungen und Analysen KMF-verdächtiger Baumaterialien notwendig sind. Falls der Augenschein jedoch nicht ausreicht, um die Art oder das Ausmaß eventueller Belastungen durch KMF zu beurteilen, erfolgen in einem weiteren Ortstermin Entnahmen von Materialproben, die anschließend von akkreditierten Laboren analysiert werden. Die Bewertung der Ergebnisse und die daraus resultierenden Angaben zur Sanierung und Entsorgung erhalten Sie in Form eines individuellen Schadstoffgutachtens.

 

Was sind KMF-Fasern? Steinwolle oder Glaswolle?

Künstliche Mineralfasern (KMF) sind aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellte Fasern. Darin unterscheiden sie sich von Asbestfasern, welche als Mineral in der Natur vorkommen und bergmännisch gewonnen werden. Künstliche Mineralfasern können in Glas-, Stein- und Keramikfasern gegliedert werden. Glas- und Steinfasern in Form von Glas- und Steinwolle, allgemein auch als Mineralwolle bezeichnet, sind die relevanten Produkte im Baubereich.

 

Welches Risiko besteht durch KMF? Gefährden Steinwolle oder Glaswolle die Gesundheit?

Künstliche Mineralfasern können Haut- und Atemwegsreizungen hervorrufen. Manche Fasern sind als krebserregend einzustufen. Die Einstufung erfolgt gemäß den Kriterien der TRGS 905 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe). Ähnlich dem Wirkprinzip von Asbest können auch KMF Lungenkrebs erzeugen. 

Seit Juni 2000 gilt für Mineralwolle, die in Deutschland hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet wird, spezielle Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Seitdem wird in „neue“ und „alte“ Mineralwolle unterschieden. Produkte aus „neuer“ Mineralwolle sind als nicht krebsverdächtig eingestuft. KMF-Produkte, die vor 1996 eingebaut wurden, sind gemäß TRGS 521 als „alte“ Mineralwolle anzusprechen. Lediglich das Herstellungs- bzw. Einbaudatum ermöglicht in der Praxis eine Unterscheidung von „neuer“ und „alter“ Mineralwolle. Optisch ist diese nicht zu differenzieren.

 

Wo kommen KMF vor?

KMF sind wärmedämmend, hitzebeständig (Hochtemperaturwollen, umgangssprachlich als Keramikfasern bezeichnet, über 1.400 °C) und nicht brennbar. Aufgrund dieser Eigenschaften werden künstliche Mineralfasern im Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz eingesetzt. Produkte aus künstlichen Mineralfasern werden an Gebäuden, an technischen Anlagen/Haustechnik und in Innenräumen vorwiegend als Baustoff oder Ausbaumaterial verwendet.

 

KMF-Sanierung

„Alte“ Mineralwolle ist grundsätzlich als krebsgefährdend anzusehen. Sowohl beim Umgang und der Entsorgung, insbesondere aber auch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten ist die TRGS 521(Technische Regeln für Gefahrstoffe – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle) anzuwenden. Derzeit besteht für „alte“ Mineralwolle keine Sanierungspflicht. Der erneute Einbau bereits demontierter „alter“ Mineralwolle ist allerdings unzulässig. 

Beispiele für Vorkommen von Künstlichen Mineralfasern (KMF) als Baustoff


Dachdaemmung aus KMF-1 Rohrisolierung aus KMF-2
KMF Dämmmatte auf abgehängter Decke-1 Innenwand mit KMF-Dämmung-2

(Fotos von o.l. nach u.r.: KMF als Dachdämmung, Isolierung von Rohrleitungen, Dämmung auf abgehängter Decke, und Dämmung der Innenwand)

GUBAS untersucht nicht nur Ihr Gebäude auf Künstliche Mineralfasern (KMF), sondern erstellt Ihr individuelles Schadstoffgutachten.


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DGUV-Regel 101-004, 6A u. 6B (BGR 128)

TRGS 519, Anl. 3 (Asbest)

TRGS 521 (KMF)

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