Sind Sie auf der Suche nach einem Asbest-Sachverständigen?
Dann sind Sie bei uns, dem Gutachterbüro GUBAS aus Essen, genau richtig.
Wir sind Schadstoff-Gutachter und zertifizierte Asbest-Sachverständige, die über die notwendige Sachkunde für Asbest nach TRGS 519, Anlage 3 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) verfügen. Wir bieten Ihnen umfangreichen Service bei der zielgerichteten Erkundung, Analyse und Bewertung von asbesthaltigen Produkten in Ihrem Gebäude und erstellen qualifizierte Schadstoffkataster und Schadstoffgutachten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Untersuchung Ihres Gebäudes (Haus, Wohnung, Gewerbebetrieb, Lagerhalle etc. ) auf asbesthaltige Bauprodukte, für Asbest-Materialuntersuchungen, für Raumluftmessungen auf Asbest sowie für die Anfertigung von Schadstoffgutachten, Sanierungs- und Entsorgungskonzepten.
Bei uns sind auch Eigentümer kleinerer Wohneinheiten und Handwerksbetriebe willkommen. Ganz egal, ob Sie eine Immobilie (Haus, Fertighaus, Gewerbebetrieb etc.) erwerben möchten bzw. einen Umbau, eine Sanierung oder einen Abriss planen, wir helfen Ihnen mögliche Risiken rechtzeitig zu erkennen. Unser Büro befindet sich im Essener Süden, so dass wir aufgrund unserer optimalen Lage zur A 40 und A 52 schnell bei Ihnen vor Ort sein können.
Im Folgenden möchten wir Sie für das Thema Asbest sensibilisieren und zugleich darüber informieren, da von unsachgemäßen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen und Baustoffen erhebliche gesundheitliche Gefahren und immense finanzielle Risiken ausgehen können. Daher lesen Sie einfach weiter. Im Folgenden beantworten wir häufig an uns herangetragene Fragen.
Gesundheitsgefährdung durch Asbest - Asbestverbot
Asbest ist nach GHS Verordnung als karzinogen (Krebs erzeugend) in die Gruppe 1A der Krebs erzeugenden Stoffe eingetragen. Das bedeutet, dass es nachgewiesenermaßen beim Mensch Krebs erzeugend ist.
Gefährlich wird Asbest insbesondere durch mechanische Einwirkung (Fräsen, Sägen, Bohren, Schleifen etc.), da infolgedessen Asbestfasern freigesetzt werden, die eingeatmet unterschiedliche Erkrankungen (Asbestose, Bronchialkarzinom, Kehlkopfkrebs, Mesotheliom) der Atmungsorgane auslösen können. Infolgedessen müssen bei Arbeiten an asbesthaltigen Materialien entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen angewendet werden, um unzulässige Asbestexpositionsrisiken für Arbeitnehmer und Dritte zu vermeiden.
Seit 2005 gilt ein EU-weites Asbestverbot. In Deutschland wurde Asbest 1993 in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als "besonders gefährlicher, Krebs erzeugender Gefahrstoff" eingestuft. Das Verwenden und Inverkehrbringen von Asbest ist seitdem verboten. Dennoch gelangen heutzutage teilweise asbesthaltige Produkte, wie z. B. asbesthaltige Dichtungen, die als „asbestfrei“ deklariert sind, aus Südostasien auf den europäischen Markt.
Wo befinden sich asbesthaltige Produkte?
Aus jahrzehntelanger Verwendung von Asbest resultieren unzählige asbesthaltige Produkte, die nach wie vor in unseren Wohnungen, (Fertig-)Häusern, Hallen, Anlagen, Gewerbe- und Produktionsbetrieben etc., verbaut sind. Allein in dem Jahr 1975 sind schätzungsweise 10.000 t Asbest zu weit über 200.000 t Bauprodukten verarbeitet worden.
Asbest liegt entweder in festgebundener oder in schwachgebundener Form vor. Schwach gebundener Asbest befindet sich unter anderem in Spritzmassen, Putzen, Farben, Fugendichtmassen und Beschichtungen sowie in Leichtbauplatten, Füllmassen, Kunstschäumen, Schnüren und Geweben. Asbest in festgebundener Form, sogenannter Asbestzement, existiert in Wellplatten, Platten zur Verkleidung von Fassaden, Platten zur Herstellung von Wandelementen, Rohren (Lüftungs- und Abwasserrohren) und Formteilen sowie in Bodenbelägen, Gießmassen und Klebern. Beispiele für Materialien, die Asbest enthalten, finden Sie HIER oder in der Liste der Gebäudeschadstoffe.
Eine besondere Gefahr stellen Baustoffe dar, die im Gegensatz zu den bekannten Wellasbest-Eindeckungen gar nicht als asbestverdächtig erkannt werden. Infolgedessen können Bewohner, Nutzer und Handwerker unwissentlich in Gebäuden gegenüber Asbest exponiert werden. Zu den verdeckt eingebauten asbesthaltigen Baustoffen gehören insbesondere asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Dünnbettkleber (vor allem Fliesenkleber). Nach bisherigen Erkenntnissen (Datenauswertungen von Gutachtern, Planern und Asbestlaboren in den Jahren 2010 bis 2015) sind in 25 Prozent aller in den Bauboom-Jahren vor 1993 errichteten Gebäude asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber vorhanden. Von dem Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) wurde 2015 ein Diskussionspapier veröffentlich, aus dem hervorgeht, dass sich Asbest in 25 bis 40 Prozent aller Altbauten "versteckt" und somit bei vielen Tätigkeiten im Baubestand unbeabsichtigt freigesetzt werden kann.
Vor diesem Hintergrund und dem Wissen dass durch mechanische Einwirkung freigesetzte Asbestfasern Krebs erzeugend sind, sollten Renovierungen asbesthaltiger Oberflächen nicht einfach in einem "Schleifgang" durchgeführt werden. Wenden Sie sich daher sicherheitshalber vor einer Renovierung oder einem Abbruch an einen auf Asbest spezialisierten Schadstoffgutachter.
Wie erkenne ich Asbest bzw. asbesthaltige Produkte?
Gebäudeschadstoffe wie Asbest bzw. asbesthaltige Produkte können im Regelfall bei bloßer Betrachtung nicht erkannt werden. Nur der erfahrene und auf Asbest spezialisierte Schadstoffgutachter weiß, wo mit asbesthaltigen Produkten zu rechnen ist. Die Asbestsachverständigen von GUBAS können asbesthaltige Baustoffe und Bauteile trotz ihrer zum Teil unregelmäßigen, unsystematischen Verteilung durch angepasste Untersuchungs- und Analysemethoden sicher identifizieren und Asbestfaserbelastungen in der Raumluft nach einer Messung bewerten.
In Einzelfällen kann der Asbestsachverständige asbesthaltige Produkte an der typischen Asbestfaserstruktur erkennen. In den meisten Fällen ist eine Differenzierung asbesthaltiger von nicht asbesthaltigen Produkten nur durch Laboranalysen in einem akkreditierten Labor möglich.
Nur durch chemische Analysen kann ein Asbestverdacht sicher widerlegt oder bestätigt werden. Für die Asbestanalyse benötigen die Asbestsachverständigen von GUBAS in der Regel nur eine geringe Materialprobenmenge von 0,5 bis 1 g.
Wie kann ich selbst eine Asbest-Materialprobe nehmen?
Bitte entnehmen Sie niemals selbst Materialproben, wenn Sie einen Asbestverdacht haben. Sie sparen dann zwar die Kosten für einen Schadstoff-Gutachter, kontaminieren sich aber unter Umständen die gesamte Immobilie mit lungengängigen, Krebs erzeugenden Asbestfasern.
Überlassen Sie das sicherheitshalber einem Spezialisten und Asbest-Sachverständigen. Bei der Probenahme von asbesthaltigen Materialien müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Asbesthaltige Stäube und asbesthaltiges Material dürfen bei der Probenahme nicht freigesetzt werden. Bei der Probenahme freigelegte Bauteiloberflächen sind anschließend zu sichern. Der Schadstoffgutachter wählt in Abhängigkeit vom Oberflächenaufbau eine geeignete Oberflächensicherungen durch Fertigspachtel, Sprühlack oder Dispersionsfarbe aus.
Das Gutachterbüro GUBAS - Sachverständige für die Untersuchung und Bewertung von Gebäudeschadstoffen und Bodenbelastungen - bietet Ihnen umfangreichen Service bei der zielgerichteten Erkundung, Analyse und Bewertung von asbesthaltigen Produkten und erstellt Ihr individuelles Schadstoffkataster und Schadstoffgutachten.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!