Brandschäden - Freisetzung von Schadstoffen?

Brandereignisse sind immer mit der Entstehung und Freisetzung von giftigen Schadstoffen verbunden. Hierbei ist egal, ob Brände in Gewerbe- und Industriebauten oder in Wohnhäusern bzw. Lagerhallen stattgefunden haben. Bei jedem Brand entstehen aus harmlosen Stoffen wie Inventar und Baumaterialien gesundheitsgefährdende, giftige und zum Teil sogar krebserzeugende Verbrennungsprodukte in gasförmiger, fester bzw. flüssiger Form.

Welche Schadstoffe entstehen bei Brandereignissen?

Bei Bränden entstehen giftige Dämpfe und Schadstoff-belastete Brandfolgeprodukte. Die Zusammensetzung und Menge der freigesetzten Schadstoffe hängt im Wesentlichen von den Brandbedingungen ab. Wichtige Brandbedingungen sind die Brandtemperatur sowie die beim Brand beteiligten Baustoffe und Materialien.  Eine Sonderstellung nehmen schädliche Lagerstoffe und Gebäudeschadstoffe ein.

Neben Dämpfen aus Kohlen- und Schwefeldioxid können auch Kohlenmonoxid, Nitrose-Gase, Chlor, Schwefel- und Bromwasserstoff sowie Salz- und Blausäure, Ammoniak und Phosgen entstehen.

Typische Brandfolgeprodukte sind sehr giftige Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Sind Kunststoffe (wie z. B. PVC-haltige Materialien), Elektrogeräte, Elektrobauteile oder Holz- und Flammschutzmittel  von dem Brand betroffen, können zusätzlich hochgiftige Dioxine und Furane sowie Dibenzodioxine und -furane entstehen.  Sind Gebäudeschadstoffe wie zum Beispiel Asbest, KMF, PAK, PCB oder Holzschutzmittel wie PCP und Lindan in Bauteilen und Baustoffen vorhanden, können diese beim Brand freigesetzt bzw. zu anderen ebenfalls äußerst giftigen und gesundheitsgefährdenden Stoffen umgewandelt werden.

Wo findet man Schadstoffe von Brandereignissen?

Schadstoffe von Brandereignissen sind in der Luft, in abgelagertem Ruß und Staub auf Bauteilen und Einrichtungsgegenständen und sogar in der Kanalisation und dem Grundwasser zu finden.

Giftige Dämpfe befinden sich in der Raum- und Umgebungsluft. Somit werden auch Gegenstände, die nicht unmittelbar von dem Feuer bzw. der Hitze beeinträchtigt wurden, durch die giftigen Rauchinhaltsstoffe unbrauchbar.

Brandfolgeprodukte lagern sich an Rußpartikel an und reichern sich im Staub und fettigen Stoffen an. Diese Schadstoffe lassen sich auf Oberflächen von Gebäuden und Inventar im Staub und Ruß nachweisen. Besonderes Augenmerk gilt den Klima- und Lüftungsanlagen. Gelangen giftige Dämpfe und Brandfolgeprodukte in Klima- und Lüftungsanlagen, können Schadstoffe aus den Brandzonen in augenscheinlich nicht vom Brand betroffene Gebäudebereiche gelangen und diese ebenfalls mit stark gesundheitsgefährdenden und krebserzeugenden Schadstoffen kontaminieren. Werden kontaminierte Lüftungs- und Klimaanlagen nach einem Brand nicht ordnungsgemäß gereinigt, erfolgt eine dauerhafte Freisetzung der Schadstoffe in die Raumluft.

Brandfolgeprodukte, die durch Lösch- oder Niederschlagswasser gelöst werden, können in die Kanalisation oder durch Versickerung in das Grundwasser gelangen und dieses kontaminieren.

Gesundheitsgefahren durch Brandereignisse

Typische gesundheitsgefährdende Brandfolgeprodukte sind Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK sind giftige, zum Teil krebserzeugende und erbgutschädigende Substanzen. Sie können gasförmig, an Staub bzw. Ruß gebunden oder in einer Feststoffmatrix auftreten und neben dem Einatmen auch über die Haut und die Nahrung aufgenommen werden. Nicht selten führen sie zu Kopfschmerzen, Haut- und Atemwegsreizungen.

Weitere hoch giftige Brandfolgeprodukte sind Dioxine und Furane. Diese entstehen infolge des Brandes durch chemische und thermische Prozesse. Dioxine und Furane reizen nicht nur die Atem- und Verdauungswege, Augen und Haut, sondern schädigen das Nerven- und Immunsystem sowie die Leber. Das Dioxin "Tetrachlordibenzo-p-dioxin", das als "Seveso-Gift" traurige Berühmtheit erlangte, wirkt krebserzeugend und fortpflanzungsgefährdend. Diese Brandfolgeprodukte werden in der Umwelt und in Organismen kaum abgebaut, reichern sich im Fettgewebe an und wirken deshalb chronisch giftig. 

Weitere Gesundheitsgefahren entstehen durch Gebäudeschadstoffe wie zum Beispiel Asbest und Künstliche Mineralfasern (KMF), die infolge einstürzender Bauteile freigesetzt werden können. Asbest bzw. KMF sind in vielen älteren Baumaterialien und Bauteilen, wie Dachbahnen, Dämmungen, abgehängten Decken und Brandschutzeinrichtungen auch heute noch verbaut. Neben asbesthaltigen Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen, kann Asbest ebenso in alten Farbanstrichen, Putzen, Spachtelmassen und Klebern enthalten sein und durch Brandereignisse möglicherweise freigesetzt werden.

Beurteilung / Risikobewertung von Brandschäden

Es ist leider keine Seltenheit, dass nach Brandereignissen gesagt wird, Schadstoffe wurden nicht freigesetzt, es bestehe keine Gesundheitsgefahr. Das widerspricht jeglichen Erfahrungswerten und zeugt von mangelndem Beurteilungsvermögen - oder noch schlimmer - von wissentlicher Vertuschung. Der Rat einmal feucht durchzuwischen ist ebenso fahrlässig. Denn bei Brandereignissen gilt nicht das Motto „mit einem Wisch ist alles weg“. Häufig liegt der Grund für derartige Aussagen in falsch verstandenem Kostendenken. Nicht das Wohl des Einzelnen, sondern Kosteneinsparungen bei Sanierungen und Entschädigungsleistungen stehen dann an erster Stelle.


Der gute Rat – Ihr gutes Recht: Holen Sie sich Unterstützung durch einen unabhängigen Brandsachverständigen. Dieser erläutert ihnen ihre Rechte und hilft ihnen bei der Umsetzung dieser. Je nach Schadenslage stehen ihnen Entschädigungsleistungen für Ausfälle, Inventar, Hotelkosten etc. zu.


Generell geschieht die Risikobewertung von Brandschäden durch einen qualifizierten Sachverständigen, der über die Sachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) verfügt. Dieser beurteilt die Situation vor Ort, ermittelt anhand von Materialanalysen, Raumluftmessungen und gegebenenfalls Oberflächenwischproben die Sanierungsdringlichkeit sowie den Sanierungsumfang.

Sanierung von Brandschäden

Die Sanierung von Brandschäden erfolgt durch Ausbau der Primär- und Sekundärschäden. Primärschäden sind Schäden an Hab und Gut, die durch das Feuer vernichtet wurden. Sekundärschäden sind brandbedingte Folgeschäden. Hierunter fallen insbesondere Rauch- und Rußschäden, Löschwasserschäden sowie Umweltschäden. Für derartige Sanierungstätigkeiten ist die Sachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 erforderlich. Zudem besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Verschmutzungen durch Ruß- und Staubpartikel werden unter Beachtung der Richtlinie VdS 2357 entfernt. Die hohen Anforderungen an den Personen- und Umgebungsschutz sowie die Entsorgung im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten sollten durch ein sach- und fachkundiges Ingenieurbüro beaufsichtigt werden.

 

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